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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei 

„Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“

 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem „Kursteilnehmer“ bzw. dem Erziehungsberechtigtem und „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“, Teupitzer Str. 11a, 15757 Halbe

 

Für (Kanu-) Tourenbegleitung und Geburtstagsspezial bedarf es einem eigenen Vertrag/ AGB, welche sie bei Buchung ausgehändigt bekommen.

 

1.

Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimm- und Land-bzw. Fitnesskurses je nach gebuchter Kursart. Das Angebot von „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ ist freibleibend. Druckfehler und Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben sind daher unter Vorbehalt. Bei Vertragsabschluss gelten die gültigen Preise.

 

2.

Anmeldung

 

2.1

Die Anmeldung hat telefonisch, per E-Mail, SMS oder über das Kontaktformular der Webseite zu erfolgen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ dem Kursteilnehmer die Anmeldung in elektronischer oder schriftlicher Form bestätigt. Bei Kursen eines Partners, welche in seinen Räumen abgehalten werden, geschieht das in der Regel durch den Partner.

Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Anmeldebestätigung. Nach Anmeldebestätigung erfolgt keine weitere Kurserinnerung.

 

2.2

Die Kursplätze werden in Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

 

2.3

Sollte die Mindestanzahl des entsprechenden Kursangebotes nicht erreicht werden, behält sich „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ das Recht vor, den Kurs bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn abzusagen. Sollte ein „Ersatzkurs“ nicht zustande kommen, werden die bereits gezahlten Kursgebühren an die „Kursteilnehmer“ zurückerstattet.

 

2.4

„Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ behält sich vor, die Kursgebühr bei Erhöhung der Infrastrukturkosten oder anderen, nicht vorhersehbaren Kosten der Gegebenheiten anzupassen.

 

3.

Leistungen

 

Die Angebotenen Kurse werden als Einzel- oder Gruppenunterricht durchgeführt. Der Unterricht kann einmal oder mehrmals wöchentlich stattfinden. Auf Anfrage bietet 

„Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ einen Hol- und -Bringservice an, welcher mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

 

4.

Zahlungsbedingungen

 

4.1

Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. (Bar, PayPal oder Überweisung)

Als Verwendungszweck, sind Vor- und Nachname des Kursteilnehmers, sowie Kursstart und Kursort anzugeben.

 

4.2

Die Kursgebühr wird vor Kursbeginn fällig und ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn in der in 4.1. angegebenen Form zu entrichten.

Einzelunterrichtsgebühren werden spätestens 1 Woche vor Beginn der ersten Unterrichtseinheiten fällig.

Sollte die Zahlung der gesamtem Kursgebühr/ vereinbarten Unterrichtseinheiten- Einzelunterricht nicht rechtzeitig erfolgen, behält sich „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ das Recht auf Rücktritt des Vertrages vor, bzw. besteht kein Anspruch mehr auf den Kursplatz/ Unterrichtseinheit(en).

 

5.

Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers

 

5.1

Absage des gesamten Kurses

Abmeldungen können nur bis 14 Tage (Kurs), 7 Tage (Einzelunterricht) vor Kursbeginn berücksichtigt werden und haben telefonisch oder schriftlich zu erfolgen. 

a) Die Kursgebühr wird dann bis auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erstattet. Eine Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt kann nicht berücksichtigt werden und es fällt die gesamte Kursgebühr an. 

Sollte „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ den freigewordenen Kursplatz rechtzeitig vor Kursbeginn durch einen anderen Teilnehmer besetzen können, wird die gesamte Kursgebühr erstattet.

b) Die Einzelunterrichtsgebühren werden komplett zurückerstattet.

 

Bei Nichterscheinen des Teilnehmers (Kurs sowie Einzelunterricht) zu den gebuchten Kursen/ Stunden ist „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ nicht verpflichtet die Kursgebühr zurückzuerstatten. Bei Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist und die Teilnahme über die gesamte Kursdauer ab der ersten oder zweiten Stunde unmöglich ist, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift für einen folgenden Kurs der gleichen Art, je nach Verfügbarkeit durch „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.

 

5.2

Absage einer Kursstunde Montag- Freitag

Sollte ein Kursteilnehmer eine Kursstunde kurzfristig nicht wahrnehmen können, ob durch Krankheit, Urlaub oder wegen einem anderem Ereignis, dann ist dies per SMS, Anruf oder E- Mail mitzuteilen. Alle Absagen bis zum Vortag 12:00 werden versucht nachgeholt zu werden, wenn nicht schon zweimal nachgeholt wurde. Alles was nach 12:00 Uhr des Vortages vor Kursstunde eintrifft verfällt bzw. wird voll berechnet. Alle Absagen gelten für den gebuchten Kurs, egal ob Einzel- oder Gruppenkurs.

Kurse die in der Woche Vormittags stattfinden, müssen bei Krankheit, Urlaub oder bei anderen Ereignissen bis zum Vortag 09:00 abgemeldet werden. 

Alle Absagen müssen schriftlich erfolgen. Eine mündliche Absage ist nicht gültig.

 

5.3

Absage einer Kursstunde Samstag/ Sonntag

Sollte ein Kursteilnehmer eine Kursstunde kurzfristig nicht wahrnehmen können, ob durch Krankheit, Urlaub oder wegen einem anderem Ereignis, dann ist dies per SMS, Anruf oder E- Mail mitzuteilen. Alle Absagen bis zum Vortag 12:00 werden nachgeholt, wenn nicht schon zweimal nachgeholt wurde. Alles was nach 12:00 Uhr des Vortages vor Kursstunde eintrifft verfällt bzw. wird voll berechnet. Alle Absagen gelten für den gebuchten Kurs, egal ob Einzel- oder Gruppenkurs.

Alle Absagen müssen schriftlich erfolgen. Eine mündliche Absage ist nicht gültig.

 

5.4

Übertragung Kurstunde an Dritte/ Zurückstellung

Eine Übertragung der nichtgenutzten Kursstunden an dritte Personen ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Versäumte Kursstunden können durch zwei Ersatztermine am Ende des Kurses hinten dran gehangen und nachgeholt werden. Dies ist nur möglich wenn in Kursen freie Plätze zur Verfügung stehen. Weitere Ausfälle können leider durch organisatorische Gründe nicht nachgeholt werden.

 

„Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ behält sich vor, einen Kursteilnehmer innerhalb eines Schwimmkurses zurückzustellen, sollte der Kursteilnehmer nicht mehr dem Ablauf des Unterrichtes folgen können. In diesem Fall erhält der Kursteilnehmer eine Gutschrift in Form eines Gutscheines der noch nicht in Anspruch genommenen Stunden des Schwimmkurses.

 

 

6.

Absage/ Ausfall des Kurses bzw. Einzelstunde durch

„Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“, Änderungen, Ferientage, Kündigung 

 

6.1

Sollte eine Kursstunde seitens „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ ausfallen, wird diese am Ende des Kurses drangehangen, aber wird nicht erstattet.

 

 

6.2

Bei Schließung durch eine Pandemie, Naturkatastrophe oder nicht vorhersehbaren Ereignissen, wird es seitens „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ keine Rückerstattung geben. „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ wird bemüht sein die bereits bezahlten Kursstunden bei Wiedereröffnung nachzuholen. Der Ersatztermin wird rechtzeitig bekanntgegeben.Nach vorheriger Absprache sind auch Gutscheine für eine spätere Nutzung möglich.

Sollte die Schließung länger als 4 Wochen sein, verfallen alle darüber hinausgehenden Stunden.

 

6.3

Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen, falls nicht anders vereinbart. Des Weiteren entfällt der Unterricht an den von „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ festgelegten Ferientagen. Die Zahlung der Kursgebühr bleibt hiervon unberührt. Die Kursdauer verlängert sich dann um die Dauer des Kursausfalles.

 

6.4

„Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ behält sich vor, den Kursort und/oder die Kurszeiten zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist. In diesem Fall steht den Kursteilnehmern ein Kündigungsrecht vom Vertrag zu, welches innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der geänderten Kurszeiten oder des geänderten Kursortes ausgeübt werden kann.

6.5

„Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ behält sich vor vom Vertrag zurückzutreten, sollte der Unterricht  durch Störung Dritter nicht mehr am vertraglich bestimmten Durchführungsort möglich sein. 

Im Falle einer Kündigung des Vertrages seitens "Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer" aus wichtigem Grund, ist "Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer" nicht zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertragsverhältnisses entstandenen Schäden verpflichtet.  Dem Kursteilnehmer wird lediglich  die Summe der nicht durchgeführten Kursstunden innerhalb von 4 Wochen zurückerstattet.

7.

Kündigung aus wichtigem Grund,Ausschluss vom Unterricht

durch „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“

 

„Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Kursteilnehmer den Schwimmunterricht, trotz vorheriger Abmahnung seitens „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ nachhaltig stört und sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt ist.

Auch kann ein Kursteilnehmer in solchen Fällen von Unterrichtsstunden ausgeschlossen werden, wenn dieser trotz vorheriger Abmahnung die Anweisung der Kursleitung nicht befolgt und dadurch der Unterricht gestört wird.

Diese Regelungen finden ebenso Anwendung, wenn der Kursteilnehmer trotz vorheriger Abmahnung gegen die Hausordnung oder sonstige Nutzungsbedingungen des jeweiligen Schwimmbades oder Ausführungsortes verstößt.

Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund, ist der Kursteilnehmer zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertragsverhältnisses entstandenen Schäden verpflichtet. Weiterhin werden in solchen Fällen keine Kosten erstattet. 

 

8.

Verspätung

 

Sollten sie sich verspäten, können wir die Kursstunde leider aus organisatorischen Gründen nicht verlängern oder nachholen. Die Kursstunde wird in diesem Fall komplett abgerechnet.

 

9.

Probestunde

 

Eine Probestunde kann vereinbart werden ist jedoch mit Kosten verbunden. Bei unentschuldigten Nichterscheinen werden ihnen die Kosten nicht rückerstattet. Es gelten die Bestimmungen 5 5.2/ 5 5.3.

 

 

10. Aufsichtspflicht/ Kinderbetreuung

 

10.1

Aufsichtspflicht

Bei Kinder- Schwimmkursen obliegt die Aufsichtspflicht hinsichtlich des Weges zum Kursort bis zum Kursbeginn und nach Beendigung des Kurses bei den Erziehungsberechtigten bzw. der zum Bringen und Abholen berechtigten Begleitperson. Der Schwimmbereich darf nur nach Aufforderung und in Anwesenheit der Kursleitung betreten werden. Die Aufsichtspflicht der Kursleitung begrenzt sich auf die Dauer des entsprechenden Kurses. Für einen reibungslosen zeitlichen Kursablauf, sind die Erziehungsberechtigten bzw. die Begleitperson verpflichtet das Kind pünktlich zu bringen und abzuholen.

Sollte der Hol- und Bringservice in Anspruch genommen werden, übernimmt  „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ die Aufsichtspflicht mit dem Einsteigen in das Transportfahrzeug und endet nach dem Kurs am vereinbartem Haltepunkt des Transportfahrzeuges mit Übergabe des Kindes an die Eltern oder einer zum Bringen oder Abholen berechtigten Begleitperson.

 

10.2

Kinderbetreuung

Die Kinderbetreuung wird bei einigen Partnern kostenfrei gestellt. Sollte aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen keine Kinderbetreuung gestellt werden können, ist „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ nicht verpflichteteinen Ersatz zu stellen. Diese Option ist auch kein Bestandteil der Kursbuchung. 

Sollte Kinderbetreuung kein Bestandteil des jeweiligen Partners sein muss sich eigenständig um eine Betreuung bemüht werden.

 

11.

Haftung/ Diebstahlhaftung

 

11.1

Das betreten der Räumlichkeiten beim jeweiligem Partner und die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und es ist die (jeweilige) Hausordnung zu beachten. Es ist den Anweisungen des Personals, die zum Schutz und Sicherung der körperlichen Gesundheit der teilnehmer notwendig sind, ausnahmslos Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Kursteilnehmer, die Erziehungsberechtigten und/oder die Begleitpersonen ohne Ersatzansprüche vom Unterricht ausgeschlossen und aus den Räumlichkeiten verwiesen werden.

 

11.2

Die Haftung für Diebstähle oder Vandalismius ist ausgeschlossen.

 

11.3

Bei unsachgemässer Behandlung oder mutwilliger Zerstörung von Arbeitsmterialien seitens des Kursteilnehmers wird „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ diese in Rechnung stellen. Die zerstörten Arbeitsmaterialien dürfen dann mitgenommen werden.

 

Für Kinder besteht während der Aufsichtspflicht bei „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ Versicherungsschutz durch eine Betriebs- und Haftpflichtversicherung. „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ übernimmt keine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Verlust oder Beschädigungen. Weiterhin wird die Haftung und Beschädigung oder der Verlust von Garderobe oder mitgebrachten Gegenständen ausgeschlossen. Eltern und Begleitpersonen nutzen die Räumlichkeiten, auch des Partners auf eigene Gefahr, unterliegen ebenfalls der jeweiligen Hausordnung und können bei allgemein verbindlichen Verhaltensregeln aus den Räumlichkeiten verwiesen werden. 

Im Übrigen haftet „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ aufgrund von vertraglichen oder gesetzlichen Anspruchsgrundlagen nur in den Fällen, in dem „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“, einem leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 

Im Falle einer ausgeschlossenen oder eingeschränkten Schadensersatzhaftung seitens „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“.

 

12.

Begleitpersonen (Schwimmkurse- Einzelstunden)

 

Bei den Schwimmkursen dürfen keine Begleitpersonen mit in die Schwimmhalle/ direkt an den Ausübungsort. Sie haben an einigen- vielen Kursorten die Möglichkeit von außerhalb der Schwimmhalle/ des Ausübungsortes die Kursstunde dementsprechend zu beobachten.

 

13.

Ferienkurse/ See-/Freiwasserschwimmkurse

 

13.1

Nach den Ferienkursen/ Seeschwimmkursen besteht kein Anspruch auf einen weiterführenden Kursplatz. In diesem Fall muß der sich der Teilnehmer auf die Warteliste setzen lassen und auf einen freien Kursplatz in einem anderen Kurs warten. 

 

13.2

 

Die Teilnahme zum „Schwimmen lernen im See“ beinhaltet besondere Regelungen, welche dem Teilnehmer in schriftlicher Form mitgeteilt werden.

 

14.

(Kanu-) Tourenbegleitung/ Geburtstagsspezial

 

Die Teilnahme zur (Kanu-) Tourenbegleitung/ zum Geburtstagsspezial beinhaltet besondere Regelungen, welche dem Teilnehmer in schriftlicher Form mitgeteilt werden.

 

15.

Kleidung

 

Vor Kursbeginn erhält der Teilnehmer eine schriftliche Information welche Kleidung und/oder Zusatzmaterialien benötigt werden.

 

16.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen

 

Für die Teilnahme an den Kursen haben die Teilnehmer sportgesund zu sein. Etwaige Erkrankungen, Erkältungen, Organschäden, Infektionen oder ansteckende Krankheiten dürfen nicht vorliegen und werden mit der Kursanmeldung bestätigt. Eine gesonderte ärztliche Bescheinigung für die Teilnahme an den Kursen wird von „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ nicht verlangt, jedoch dringend empfohlen. In besonderen Fällen hält sich „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ das Recht vor, eine ärztliche Bescheinigung vor Beginn des Kurses zu verlangen.

Ein absolutes Schwimverbot gilt bei: Ohrenentzündung, Augenentzündung, Durchfall, ansteckenden Hautkrankheiten, ansteckenden Krankheiten, Läusen, Fieber, Erkältungserscheinungen/ bzw. - Krankheiten, Impfungen usw. (Impfungen min. 48h vor Kursstunde)

„Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ behält sich vor, bei einer sichtbaren (z.B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehend) Gefährdung aller Beteiligten die Kursteilnahme zu verweigern.

 

17.

Datenschutz

 

Mit der Anmeldung erklären sich der Kursteilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten erhebt, speichert und verarbeitet und diese – soweit notwendig – in diesem Zusammenhang auch an Dritte übermittelt. „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ gibt persönliche Daten nur in dem Umfang an Dritte weiter, insoweit es für das Vertragsverhältnis erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ auf Wunsch des Kursteilnehmers Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Weiterhin steht dem Kursteilnehmer das Recht zu, jederzeit die Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Eine Löschung wird jedoch erst dannvorgenommen, wenn das Vertragsverhältnis beendet worden ist und erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Finanzamt. 

 

18.

Film- und Fotoaufnahmen


 

Mit der Anmeldung erklären sich die Kursteilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigen mit der Nutzung von erstellten Film- und Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Film- und Fotoaufnahmen die durch „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“ gemacht werden, sind Eigentum von „Ina Plaul- Schwimm- & Fitnesstrainer“.

Das Filmen und/oder Fotografieren während des Kurses bedarf der Zustimmung aller Kursteilnehmer. 


 

19.

Salvatorische Klausel/ Verbindlichkeit

Stand: Juni 2022

 

Mit der Anmeldung zu einem Kurs stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Sollte eine der Bedingungen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt der restliche Vertrag sowie die weiteren Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Anstelle dieser nichtigen oder unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Bedingungen ein.

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